Mobilfunkanbieter von Verbraucherschützern abgemahnt

Wie golem berichtet hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen 19 deutsche Mobilfunkanbieter wegen verbraucherunfreundlichen Klauseln abgemahnt.

Dabei sind eigentlich fast alle relevanten Anbieter vertreten. Die vzbv hat die Anbieter vor allem wegen der Preis- und Kündigungsklauseln abgemahnt. Interessant dürfte in diesem Fall werden, inwiefern die wahrscheinlich notwendigen AGB Änderungen den Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen. In diesem Fall wäre der deutsche Mobilfunkmarkt in den kommenden Monaten wohl recht umsturzfreudig. Vor allem die Leute, welche jetzt gerne Ihre Verträge loswerden möchten sind sehr hellhörig geworden.

Warten wir mal ab, inwiefern die Werbung der Anbieter auf eine solche Situation, so sie kommen sollte, eingehen wird.

Die Liste der Anbieter:


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Kommentare

genau in dieser situation bin ich im moment. wollte meinen vertrag bei vodafone kündigen doch leider hab ich die vertragskündigungsfrist um ein paar tage überschritten. was hat diese abmahnung nun für konsequenzen bzw was bedeutet es im konkreten fall? komme ich vlt doch noch aus dem vertrag ohne verlängerung raus?

gruß Frueps

scheinbar sind die ganze Juristen diesbezüglich noch etwas unentschlossen. Zuerst dachte ich super, ich komme aus allen Verträgen raus, da AGB Änderung. Da aber die AGB in diesem Fall positiv geändert werden, steht wohl kein Sonderkündigungsrecht an. Aber ich denke wir werden uns da überraschen müssen, wie das genau bei den einzelnen Anbietern aussieht. Auf jeden Fall noch spannend in den nächsten 2-3 Wochen

des is sehr ärgerlich, da ich ein kulanzangebot von vodafone erhalten habe, dies mich aber wieda 2 jahre an vodafone binden würde udn genau des will ich eig nich haben, weil in 2 jahren kann sich verdammt viel ändern. mein jetziger vertrag läuft mitte oktober aus, mal sehn, vlt hat sich bis dahin hoffentlich was ergeben.

ich drück die Daumen :-) schliesslich will ich auch aus meinem Vertrag raus *g*

[...] loswerden möchten sind sehr hellhörig geworden…" (Quelle und Originaltext: I.Blog) geschrieben am: 3. August 2008 – 11:54 [...]

Leider gibts zu diesem Punkt immer noch nichts neues.

Hatte einfach die Einzugsermächtigung schriftlich beim Mobilfunkanbieter gekündigt und war nach 3 Tagen alle Vertragsverpflichtungen los.
Dieser hatte mir in einer einjährigen Vertragsverlängerung bei Zahlungsverzug eines anderen Zweitvertrages (Verlorene SIM-Karte im Kündigungsschreiben) einfach die SIM-Karte gesperrt … (da identische Kundennummer) Habe etwas im Internet geforscht und bin auf folgendes Gerichtsurteil des Landgerichtes gestoßen:
…Sieht eine Klausel in den AGB vor, dass bei bestimmten Verstößen gegen vertragliche Pflichten eine Sperrung der Mobilfunkleistungen möglich ist, ohne dass der Anbieter vorher Maßnahmen ergreifen muss und ohne, dass eine
Beschränkung der Sperre gegeben ist, so ist diese Klausel unwirksam(Landgericht München I, CR 2008, S. 31 ff.).

Auf die Deaktivierung der Mobilfunkkarte stützte sich meine fristlose Kündigung, mein Mobilfunkvertrag enthielt genau diese Vertragsklausulierung. Obendrein verwies ich auch auf die beanstandeten Vertragsklauseln !21! bei E-Plus…

Habt Mut zur Kündigung aufgrund der Abmahnwelle … die Kündigung und Unterbindung des Lastschriftverfahrens ist zunächst das wichtigste …

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